Die Arbeitsbelastungen verlagern sich zunehmend vom physischen in den psychischen
Bereich.
Das österreichische Arbeitnehmerschutz Reformgesetz aus dem Jahr 2001 sieht im §
82a (5) folgerichtig vor, dass „insbesonders Arbeitspsychologen“ bis zum Ausmaß
von 25% der vorgeschriebenen Präventionszeiten unter Anrechnung beigezogen werden
können.
Humanlabor.at verfügt über die innovativen Unfallpräventionsmethoden der Luftfahrt.
Die Gewährleistung der Arbeitssicherheit ermöglicht erst die Entfaltung der Mitarbeiterfähigkeiten, welche der Produktivität und dem Betriebserfolg förderlich sind.
Humanlabor.at fördert dies durch die Bereitstellung arbeitspsychologischer Instrumentarien.
|